Tablets und Laptops als elektronische Schulbücher und Heftersatz
Mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 13.7.2022 gelten ab dem Schuljahr 2022/2023 folgende Regeln zur Nutzung von Tablets und Laptops als elektronische Schulbücher und als Heftersatz:
Elektronische Schulbücher
Ab dem kommenden Schuljahr ist für Schüler aller Jahrgangsstufen die Nutzung von Tablets oder Laptops als digitales Schulbuch erlaubt. Die Schulbücher sind auf dem Gerät zu speichern. Eine Cloud-Nutzung (Onlineversion) ist nicht zulässig. Handys sind zu diesem Zwecke nicht erlaubt.
Zusätzlich eingesetzte Texte
Im Unterricht zusätzlich eingesetzte Texte (z.B. Lektüren, Textsammlungen, Anthologien) dürfen nur in gedruckter und in der von der Lehrkraft vorgegebenen Ausgabe genutzt werden.
Nutzung von Tablets und Laptops als Heftersatz
Jahrgangsstufen 5-10: Tablets und Laptops dürfen nicht als Heftersatz genutzt werden. Es werden weiterhin Hefte geführt.
Jahrgangsstufe 11-13 (MSS): Tablets und Laptops können als Heftersatz genutzt werden.