Elternbrief zu den SARS-CoV2-Selbsttests

14.04.2021

Neuerung vom 23.04.2021: Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab Montag, 26.04.2021. –> Elternschreiben

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wie bereits vor den Ferien informiert wurde, wird es für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Möglichkeit zur Selbsttestung in der Schule geben. Nach neuen Informationen vom 01.04.2021 sollen die Selbsttests nun zweimal wöchentlich stattfinden. Die Teilnahme an der Selbsttestung ist freiwillig und bedarf der Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, bei volljährigen Schüler/innen von diesen selbst. Das Formular liegt diesem Schreiben bei, kann aber auch von unserer Homepage heruntergeladen werden. Ohne die Einverständniserklärung darf keine Selbsttestung erfolgen. Sie muss beim Klassenleiter abgegeben werden, spätestens aber am ersten Testtag bei der Lehrkraft, die die Testung beaufsichtigt, vorgelegt werden
Die ersten Testungen erfolgen in der ersten Stunde am Freitag, 16.4.2021. Danach finden die Tests zweimal pro Woche in der ersten Stunde statt.

 

 

Jahres-
woche
von – bis Wechsel-
unterricht
Testtag 1 Testtag 2
16. 19.-23.4.21 A-Woche Mo., 19.4.21 Mi., 21.4.21
17. 26.-30.4.21 B-Woche Di., 27.4.21 Do, 29.4.21
18. 3.-7.5.21 A-Woche Di., 4.5.21 Do. 6.5.21
19. 10.-12.5.21 B-Woche Mo., 10.5.21 Mi., 12.5.21
20. 17.-21.5.21 A-Woche Mo., 17.5.21 Mi., 19.5.21

 

 

Für den Test wird zunächst der SARS-CoV2 Rapid Antigen Test von Roche eingesetzt. Bitte nutzen Sie vorab auch zu Hause die Gelegenheit Ihr Kind bzw. sich selbst mit der Testung vertraut zu machen. Unter https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/ finden Sie alle Informationen zu Selbsttests an Schulen. Auf der Seite https://www.roche.de/patientenbetroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patientenn/#anchor-handhabung nutzen Sie am besten das Video für Kinder weiter unten auf der Seite bei „Einfache Testdurchführung für Erwachsene und Kinder“. Der dort angesprochene Austausch von Teststäbchen und Anleitung ist bei uns natürlich bereits vor der Testung erfolgt. Das Video der Grundschule kann zusätzlich hilfreich sein. Außerdem können Sie sich und Ihre Kinder auch über eine schriftliche Patienteninformation https://assets.cwp.roche.com/f/94122/x/ee4f1e12e0/packungsbeilage_sars-cov2_rapid_antigen_test_patienten-c-roche.pdf über die Durchführung informieren.

 

Ablauf der Selbsttestung

Vor der Durchführung der Tests waschen sich alle die Hände bzw. desinfizieren sie. Beim Betreten des Saals nimmt bereits jeder Schüler/jede Schülerin ein bis zwei Papiertücher als Unterlage für die Testutensilien mit an den Platz. Natürlich können auch eigene Papiertaschentücher verwendet werden. Die Testmaterialien werden an die Schüler/innen ausgegeben, von denen eine Einverständniserklärung abgegeben wurde.
Die Probenentnahme erfolgt nacheinander in zwei oder drei Gruppen, da die Maske für das Einführen des Teststäbchens in die Nase abgenommen werden muss und dabei ein Abstand von 3m zu nächsten Testkandidat ohne Maske eingehalten werden muss. Die Testungen müssen dokumentiert werden (Anzahl der ausgegebenen Tests, Anzahl negativ/positiv, Namen der positiv Getesteten).
Im Anschluss an die Testung waschen sich alle wieder die Hände oder desinfizieren sie. Bitte geben Sie Ihrem Kind nach Möglichkeit ein kleines Fläschchen Desinfektionsmittel mit, das erleichtert die Abläufe erheblich. Selbstverständlich steht aber in jedem Saal auch Desinfektionsmittel zur Verfügung. Der Müll wird anschließend in Müllbeuteln entsorgt.

 

Verfahren bei positiven Testergebnissen

Fällt der Selbsttest eines Schülers oder einer Schülerin positiv aus, wird umgehend das Sekretariat I verständigt, von wo aus die Eltern informiert werden. Die Schüler/innen werden in einen gesonderten Raum je nach Witterung auch ins Freie geschickt, um auf die Abholung zu warten. Die Kinder werden dort von einer Lehrkraft betreut. Die betroffenen Eltern bzw. Sorgeberechtigen werden gebeten, Ihr Kind möglichst umgehend abzuholen. Die Eltern müssen sich dann um einen Schnelltest in einem Testzentrum bemühen. Bei einem negativen Schnelltest darf der Schüler/die Schülerin unter Vorlage der Bescheinigung wieder zur Schule kommen. Ein positives Testergebnis ist direkt dem Gesundheitsamt und der Schule zu melden. Die Selbsttests sollen helfen, den Präsenzunterricht für alle sicherer zu gestalten. Dies gilt umso mehr, je mehr Schüler/innen daran teilnehmen.

 

Herzliche Grüße

Dr. Ulrich Becker, OStD
Schulleiter

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