Konzept Selbsttest und Testpflicht

23.04.2021

 

Kursarbeiten in der MSS

Kursarbeiten in der Qualifikationsphase zum Abitur sind abiturrelevante Leistungsfeststellungen, die als „nicht aufschiebbaren Prüfungen“ grundsätzlich in Präsenz stattfinden.

Hierfür gilt:

  • Es besteht Teilnahmepflicht für alle Schülerinnen und Schüler.
  • Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar vor der Prüfung einen Selbsttest durchgeführt haben, eine Bescheinigung eines anerkannten Testzentrums oder eine qualifizierte Selbstauskunft vorlegen, die nicht älter ist als 24 Stunden, können die Maske während der Prüfung ablegen.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die Corona-Selbst– Schnelltests ablehnen, besteht während der gesamten Prüfungszeit Maskentragepflicht.

 

 

Wichtiger Hinweis für Klassen- und Kursarbeiten:

Schüler, die in der jeweiligen Woche nicht in Präsenz unterrichtet werden und in die Schule kommen, um eine Klassen- oder Kursarbeit in Präsenz zu schreiben, können die Testpflicht wie folgt erfüllen:

  • Ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung eines offiziellen Testzentrums über einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder
  • Abgabe einer „Qualifizierten Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen PoC-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus“ über selbst durchgeführten Test.
  • Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10, die ohne eine ärztliche Bescheinigung, die Bescheinigung eines Testzentrums oder eine Qualifizierte Selbstauskunft in die Schule kommen, melden sich im Sekretariat 1.
  • Schüler in der Präsenzwoche können am Freitag, von 10.30 bis 11.30 Uhr im Raum 0.5 einen Test abholen, wenn sie in der Folgewoche eine Kurs-/Klassenarbeit schreiben, um eine Qualifizierte Selbstauskunft durch Testung vorzubereiten.

Bitte nutzen Sie vor allem die Möglichkeiten im Vorfeld. Dies senkt das Infektionsrisiko und beschleunigt die Abläufe.

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