Befreiung von der Testpflicht auf SARS-CoV-2 für vollständig geimpfte Schüler und nach einer SARS-CoV-2-Infektion genesene Schüler

12.05.2021

 

Befreiung von der Testpflicht auf SARS-CoV-2 für vollständig geimpfte Schüler und nach einer SARS-CoV-2-Infektion genesene Schüler

Bundestag und Bundesrat haben eine Rechtsverordnung zur Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit negativ getesteten Personen erlassen.

Im Schulbereich besteht nun die Möglichkeit, im Falle eines entsprechenden Nachweises von der verpflichtenden Teilnahme an der Testung befreit zu werden.

Schüler können in folgenden Fällen von der  Testpflicht befreit werden:

  • Nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (genesene Person)
    Dies setzt voraus, dass der Schule die Infektion des Kindes nachgewiesen wird. Hierzu kann derzeit eine Bescheinigung über das positive Testergebnis genutzt werden. Die zugrundeliegende Testung (PCR) muss mindestens 28 Tage und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
  • Nach vollständiger Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (geimpfte Person).
    Dieser liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten erforderlichen Impfung vor (derzeit in den meisten Fällen nach 2 Impfstoffdosen). Dies kann durch einen entsprechenden Impfnachweis (z.B. Impfpass oder Impfbescheinigung) belegt werden.
  • Nach einer Infektion und zusätzlicher Impfung (genesene und geimpfte Person)
    Dies setzt voraus, dass der Schüler im Besitz eines entsprechenden Nachweises als genesene Person (s. oben) ist und zusätzlich über einen Impfnachweis (z.B. Impfpass oder Impfbescheinigung) über den vollständigen Impfschutz verfügt, der bereits  nach Ablauf von 14 Tagen nach der einmaligen COVID-19-Impfung vorliegt.

Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Schüler die Schule nicht betreten dürfen, wenn bei ihnen typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insb. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

Wird eine Befreiung von der Testpflicht gewünscht, legen die Schüler die erforderlichen Nachweise im Sekretariat I vor. Die Schule dokumentiert die Befreiung und bewahrt diese bis vier Wochen nach Beendigung der Testpflicht auf.

 

 

pdf Anschreiben Schulen

pdf Anschreiben Volljährige SuS

pdf Dokumentation Befreiung Testpflicht

pdf Elternanschreiben (SuS unter 12 Jahre)

pdf Elternanschreiben (SuS ab 12 Jahre)

pdf Konzept Selbsttests an Schulen

pdf Konzept Selbsttests an Schulen mit Markierung der Änderungen

pdf Testdokumentation SuS

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