12.05.2021
Befreiung von der Testpflicht auf SARS-CoV-2 für vollständig geimpfte Schüler und nach einer SARS-CoV-2-Infektion genesene Schüler
Bundestag und Bundesrat haben eine Rechtsverordnung zur Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit negativ getesteten Personen erlassen. Im Schulbereich besteht nun die Möglichkeit, im Falle eines entsprechenden Nachweises von der verpflichtenden Teilnahme an der Testung befreit zu werden. Schüler können in folgenden Fällen von der Testpflicht befreit werden:
Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Schüler die Schule nicht betreten dürfen, wenn bei ihnen typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insb. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust). Wird eine Befreiung von der Testpflicht gewünscht, legen die Schüler die erforderlichen Nachweise im Sekretariat I vor. Die Schule dokumentiert die Befreiung und bewahrt diese bis vier Wochen nach Beendigung der Testpflicht auf. |
Dokumentation Befreiung Testpflicht
Elternanschreiben (SuS unter 12 Jahre)
Elternanschreiben (SuS ab 12 Jahre)
Konzept Selbsttests an Schulen
Konzept Selbsttests an Schulen mit Markierung der Änderungen