Aktuelle Corona-Regen für die Schule

23.11.2021

Aktuelle Corona-Regen für die Schule[1]

(Stand: 23.11.2021)

 

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden wesentliche Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes, des Hygieneplans Corona für Schulen, des Testkonzept für Schülerinnen und Schüler neu gefasst sowie die Vorschrift „3 G am Arbeitsplatz Schule und für Besucher“ neu erlassen.

 

Ab dem 24.11.2021 gelten die folgenden Vorgaben:

 

MASKENPFLICHT

  • Maskenpflicht gilt für alle Personen im gesamten Schulgebäude, auch am Platz während des Unterrichts.

Ausnahmen:

  • Prüfungen und Kursarbeiten,
  • Personal beim Erreichen des Arbeitsplatzes, wenn nur sich nur eine Person im Raum befindet
  • Essen und Trinken bei einem Mindestabstand von 1,50 Metern.
  • Gilt Maskenpflicht im Unterricht, gilt für alle Essensgäste der Mindestabstand von 1,50 Metern auch am Tisch.

 

TESTPFLICHT

  • Schülerinnen und Schüler werden zweimal in der Woche mit einem anerkannten Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Die Testung findet am HHG am Montag und am Mittwoch zu Beginn der 1. Stunde statt.
  • Geimpfte und genesene Personen unterliegen nicht der Testpflicht.
  • Die Testpflicht kann auch erbracht werden durch
  • Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis einer vom Land beauftragten Teststelle,
  • Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer ärztlichen Bescheinigung über ein negatives Testergebnis oder
  • eine qualifizierte Selbstauskunft der Eltern, Erziehungs- oder Sorgeberechtigten über das negative Ergebnis eines unter ihrer Aufsicht zuhause durchgeführten Tests.

 

LÜFTUNG

  • Räume sind regelmäßig zu lüften
  • vor Unterrichtsbeginn,
  • während des Unterrichts: grundsätzlich nach 20 Minuten,
  • in den Pausen (Dauer abhängig von der Außentemperatur),
  • nach der Raumnutzung (Unterrichtsende).

 

WEITERE PERSONEN AUF DEM SCHULGELÄNDE

  • Beschäftigte, Eltern, Sorgeberechtigte und sonstige Personen dürfen das Schulgebäude nur noch betreten, wenn sie einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder negative Testung bei sich führen. Sie legen den Nachweis im Sekretariat I vor und dokumentieren ihre Anwesenheit in Namens- und Telefonlisten.
  • Die Anwesenheit weiterer Personen (z.B. Handwerker, Vertreter, Schulaufsichtsbeamte, Fachleiter, Erziehungsberechtigte) ist über Namens- und Telefonlisten im Sekretariat zu dokumentieren.

 

POSITIVE SELBSTTESTS / RELEVANTES AUSBRUCHSGESCHEHEN

  • Bereits beim Vorliegen eines positiven Selbsttests ist von einer Infektion auszugehen. Für die Kontaktpersonen des Primärfalls besteht keine Absonderungspflicht. Für sie gilt gemäß der Absonderungsverordnung:
  • für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen eine tägliche Testpflicht mittels Selbsttest sowie
  • die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Bei einem besonders relevanten Ausbruchsgeschehen (insbesondere bei Auftreten weiterer Infektionsfälle in der Klasse, dem Kurs oder der Lerngruppe oder beim Auftreten von bestimmten besorgniserregenden Virusvarianten) legt das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Schule die Einstufung der betroffenen Personen als Kontaktpersonen fest:
  • Personen, die sich für einen nicht unerheblichen Zeitraum in einem Radius von 1,5 Metern von der positiv getesteten Person aufgehalten haben, müssen sich unverzüglich in Absonderung begeben; die Absonderung kann ab dem fünften Tag der Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen PCR-Tests mit negativem Ergebnis beendet werden.
  • Alle weiteren Personen haben sich ebenfalls unverzüglich in Absonderung zu begeben; die Absonderung kann sofort mittels eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis beendet werden.
  • Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss der Schule vorgelegt werden.
  • Testpflicht für vier aufeinanderfolgende Schultage, der erste Schnelltest ist bei Wiederbetreten der Einrichtung durchzuführen.

 

[1] https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Schuljahr_2021/Konzept_Selbsttests_Schueler.pdfhttps://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Schuljahr_2021/12._Hygieneplan.pdfhttps://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Schuljahr_2021/Konzept_3G_Beschaeftigte.pdf

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