Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutz an Schulen ab dem 4. April 2022

30.03.2022

Laut Schreiben des Bildungsministeriums vom 29.3.22 gelten ab Montag, den 4.4.22 in den Schulen folgende geänderten Hygieneregeln:

  • Die Maskenpflicht in allen Schulen entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.
  • Die verpflichtenden Testungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht entfallen. Dies entspricht der Aufhebung der bisherigen Zugangsbeschränkungen in weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens.
  • In einer Übergangsphase werden für Schülerinnen und Schüler sowie das in Schulen tätige Personal unabhängig vom jeweiligen Immunstatus (geimpft, genesen) noch bis zum 29. April 2022 zwei Tests pro Woche für freiwillige anlasslose Testungen zur Verfügung gestellt. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist vor der Testung eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich (Vordruck unter https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/dokumente-schule).
  • Die verpflichtenden anlassbezogenen 5-Tages-Testungen im Falle einer Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe werden bis zum 29. April 2022 fortgeführt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem angepassten Testkonzept.
  • Nachdem der Bund die bisherigen Regelungen des § 28b IfSG aufgehoben hat, sind die 3G-Regelungen für das Personal mit Wirkung vom 20. März 2022 entfallen, und damit auch die Testverpflichtung und die Verpflichtung zum Nachweis des Immunstatus des Personals.
  • Der Hygieneplan-Corona wurde angesichts des Wegfalls einiger bundesgesetzlicher Regelungen (z. B. Maskenpflicht, Abstandsgebot, Zutrittsbeschränkungen) angepasst.

Alle aktuellen Schreiben zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten der Landesregierung: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/dokumente-schule.

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