11. Hygieneplan Corona

08.09.2021

Der Hygieneplan Corona für Schulen in der 11. aktualisierten Fassung gilt ab Montag, den 13.9.2021.

 

pdf 11. Hygieneplan mit Markierung

pdf Warnstufenkonzept Musikpraktisches Arbeiten

pdf Warnstufenkonzept Schulsport

 

Neu ist das durch Beschluss des Ministerrates eingeführte System der Corona-Warnstufen. Diese sind wie folgt definiert:

In Abhängigkeit von den Warnstufen gelten für das Tragen von Masken folgende Regelungen:

 

gesamtes Schulgebäude am Platz im Klassenzimmer im Freien
Warnstufe 1 Maskenpflicht keine Maske keine Maskenpflicht
Warnstufe 2 Maskenpflicht Sek I/II: Maskenpflicht keine Maskenpflicht
Warnstufe 3 Maskenpflicht Maskenpflicht keine Maskenpflicht

 

Zur Situation in den Schulen bei einer festgestellten Corona-Infektion führt Frau Ministerin Dr. Hubig u.a. aus (Quelle: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/ministerrat-beschliesst-2g-system-und-neue-corona-warnstufen-neue-absonderungsverordnung-fuer-sch/; Stand: 7.9.2021):

Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen.

Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht. „Es ist gut, dass – analog zu den Kindertagesstätten – ein Verfahren gewählt wurde, dass den Infektionsschutz und das Recht auf Bildung bestmöglich vereinbart“, so die Bildungsministerin.

In Kaiserslautern beträgt die 7-Tage –Inzidenz aktuell (8.9.21, 7.32 Uhr) 70,8 (Kreis KL) bzw. 74,0 (Stadt KL).

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