Hausordnung der Internate

Hausordnung der Internate des Heinrich-Heine-Gymnasiums Kaiserslautern, 25.02.201

Diese Hausordnung ergänzt die Wohnheimordnung (Landesverordnung überdie Benutzung der mit Schulen verbundenen staatlichen Schülerwohnheime vom 22. April 1978). Sie wird von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Sorgeberichtigten schriftlich anerkannt.


Wir freuen uns, dass du den Weg zu uns gefunden hast!

Die Internate des Staatlichen Heinrich-Heine-Gymnasiums Kaiserslautern sind eine Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz. Alle Mitarbeiter des Hauses sind bemüht, dir ein „zweites Zuhause“ zu bieten, sie begleiten dich in deinem Schul- und Trainingsalltag. Du sollst dich in der Wohngemeinschaft wohl fühlen.Voraussetzungen sind dafür, gegenseitige Achtung und Höflichkeit, Rücksichtnahme und Ehrlichkeit gegenüber deinen Mitmenschen (siehe auch Leitbild der Internate!).Dein Leben im Internat sowie deine Freizeitgestaltung werden weitgehend durch dich in Zusammenarbeit mit den Pädagogen selbst gestaltet.

Voraussetzung für eine endgültige Aufnahme in unser Internat ist es, dass du eine einwöchige Probezeit erfolgreich absolvierst!


Mitverantwortung
zu übernehmen.Das Gremium, das dir die Möglichkeit bietet mitverantwortlich an denBelangen des Internates mitzuarbeiten, ist das Internatsparlament.Die Internatsbewohner wählen zu Beginn eines jeden SchuljahresSchüler ihres Vertrauens, die als Mitglieder des Internatsparlamentes die Interessender Internatsschüler vertreten. Das Internatsparlament wird von den zuständigenPädagogen unterstützt.

Tagesablauf
Aufstehen
 musst du spätestens zwischen 6.45 Uhr und 7:15 Uhr. Die Nachtruhe istbis 6:30 Uhr einzuhalten. Nach deiner Morgentoilette (Waschen etc.) und Aufräumendes Zimmers (vergiss nicht dein Bett zu machen!) nimmst du dein Frühstückgemeinsam mit deinen Mitbewohnern in der Mensa ein. Beim Frühstück solltest du bis spätestens 7.30 Uhr sein. Die Teilnahme am Frühstück ist Pflicht (Ausnahme: volljährige Schüler).
Die Internate sind am Vormittag teilweise geöffnet. Wenn du eine Freistunde hast oder krank bist, meldest du dich bei dem diensthabenden Pädagogen an. Auchnach Sportstunden und Trainingseinheiten darfst du vormittags zum Duschen und Sachen wechseln ins Internat.
Im Krankheitsfall musst du einen Arzt aufsuchen. Die Arztbescheinigung muss in den zuständigen Schulsekretariaten (für die Sportschüler ist das Sportsekretariatzuständig) abgegeben werden. Anschließend musst du dich in deinem Zimmer aufhalten. Krankheiten, die eine mehrtägige Genesung erfordern, musst du zu Hause auskurieren. Wenn du an einer ansteckenden Krankheit leidest, musst du bis zu deiner Genesung dem Internat fern bleiben. Auf Verlangen musst du ein ärztliches Attest vorlegen, in welchem bescheinigt wird, dass du gesund bist.

 

Um dein leibliches Wohl kümmern sich die Mitarbeiter/innen in der Mensa.

Essenszeiten
Frühstück: 7:00 Uhr – 7:40 Uhr (letzter Einlass)
Mittagessen: 12:10 Uhr – 14:10 Uhr
Abendessen: 17:30 Uhr – 20:00 Uhr / 21:00 Uhr

Du sollst die Mensa nicht mit deiner Trainingsbekleidung betreten, ebenso ist es nicht erlaubt, dass du Besteck und Geschirr aus der Mensa mitnimmst.

Um schulischen Probleme vorzubeugen, musst du als Schüler der Orientierungsstufe an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen. Dabei wirst du von Fachkräften unterstützt. Alle anderen Schüler können mit dem entsprechenden Formular (im Sportsekretariat erhältlich) einen Antrag auf Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung stellen. Eine Teilnahmeerklärung ist nur für alle Terminemöglich und gilt für das gesamte Schuljahr. Eine weitere Teilnahmebedingung ist ein diszipliniertes und in Bezug auf die Erledigung der Hausaufgaben motiviertes Verhalten. Verstöße gegen eine der genannten Bedingungen kann die Einstellung der Förderung in diesem Bereich zur Folge haben.

Die Hausaufgabenbetreuung findet jeweils von Montag bis Donnerstag statt.

Besuchszeit im Internat ist von 13.00 Uhr bis spätestens 21.00 Uhr. Deine Besucher müssen sich bei den diensthabenden Pädagogen anmelden.

Die Ausgangs- und Nachtruhezeiten erfährst du im Anhang dieser Hausordnung.

 

Ordnung in Zimmern, Gemeinschaftsräume, Korridore und im Außengelände 
Du musst darauf achten, dass dein Zimmer stets in einem ordentlichen Zustand ist. Für die Reinigungsarbeiten in deinem Zimmer und die Grundordnung in den Sanitärräumen bist du selbst verantwortlich. An einem Tag in der Woche ist ein verbindlicher Reinigungstag festgelegt. Derjenige, der die Gemeinschaftsräume benutzt, ist für die Sauberkeit und Ordnung in diesen Räumen zuständig.
Das Außengelände ist in Bereiche aufgeteilt, die jeder Bewohner regelmäßig in bestimmten Zeitabständen reinigen muss.
Sachbeschädigungen musst du sofort deinem zuständigen Pädagogen melden. Das Bekleben und Bemalen von Einrichtungsgegenständen, Türen, Wänden und Fliesen ist untersagt. Für Schäden, die du verursacht hast, musst du oder deine Eltern (bei minderjährigen Bewohnern) dafür aufkommen.
Deine schmutzige Wäsche kannst du im Internat gegen eine Gebühr (1.- Euro pro Waschgang) waschen und trocknen.
Das Umstellen und Mitbringen von Möbeln ist untersagt.
Dein Sportgerät sollst du an deiner Sportstätte oder dem dir zugewiesenen Platz aufbewahren. Fahrräder, die als Sportgerät genutzt werden, können im Internat nicht abgestellt werden. Alle anderen Fahrräder können in den vorgesehen Räumlichkeiten im Internat abgestellt werden.

 

Sicherheit und Brandschutz

Offenes Licht (Kerzen, Räucherstäbchen etc.), gefährliche und leicht entzündliche Materialien (Feuerwerkskörper, Chemikalien etc.) sowie Küchen- und Heizgeräte(Toaster, Tauchsieder, Wasserkocher, Entsafter etc.) darfst du in deinem Zimmernicht betreiben.


Energiesparmaßnahmen
Beim Verlassen deines Zimmers sollst du das Licht sowie alle elektrischen Geräte (Musikanlage, Computer etc.) ausschalten. Bei den Heimfahrten musst du zusätzlichdie Stecker aus der Steckdose ziehen.

 

Telefongespräche und Telefonnummern
Telefongespräche werden nur in Ausnahmefällen vermittelt.
Schule : 0631/201040
Internat I : 0631/2010418
Internat II : 0631/2010417
Internat III : 0631/2010419 oder 20104215
Internat IV : 0631/20104216 oder 20104217
Fax Schule : 0631/2010423
Fax Internat : 0631/2010425
Faxkosten : 0,50.- Cent / Seite
E-Mail : info-internat@hhg-kl.de


Öffnungszeiten
Sonntag ab 18.00 Uhr - Freitag bis 16.00 Uhr
An Abreisetagen vor den Ferien und an Abreisetagen vor verlängerten Wochenenden (Mo. – Do.) bis maximal 21:00 Uhr geöffnet.

Wochenendaufenthalt (siehe Merkblatt „Wochenendöffnung der Internate“).

 

Ab- bzw. Anreise
Am Abreisetag sollst du bis spätestens 16.00 Uhr abgereist sein. Die Anreise sollte zwischen 18.00 Uhr und 21.30 Uhr des Vortages oder zwischen 7.00 Uhr und 7.45 Uhr des ersten Unterrichtstages erfolgen. Ist dir eine rechtzeitige Rückkehr nicht möglich,musst du unverzüglich den diensthabenden Pädagogen telefonisch davon unterrichten!
Hast du dich am Wochenende verletzt oder es kündigt sich eine Krankheit an, so suche bitte noch am Heimatort einen entsprechenden Arzt auf.

 

Verbote, sonstige Regelungen
Rauschmittel, Drogen, Alkohol und Waffen aller Art sind strengstens verboten.
Das Rauchen im Internat und auf dem Schul- bzw. Internatsgelände ist nicht gestattet.
Fernseher und Musikanlagen darfst du nur in Zimmerlautstärke betreiben.Während der Nachtruhezeiten müssen diese Geräte ausgeschaltetsein. Druckwerke, Computer- und Videospiele, sowie Filme mit radikalem, rassistischem oder pornographischem Inhalt sind nichterlaubt.
Die Regeln zur Mediennutzung in den Internaten sind dieser Hausordnung als Anhang beigefügt.

Sexuelle Handlungen sind auf dem gesamten Schul- und Internatsgelände verboten.


Handynutzung:
Schüler der 5. Klassen: Täglich 1 Stunde (von 19.30 Uhr – 20:30 Uhr).
Schüler der 6. Klassen: Tägliche Abgabe der Handys um 20:30 Uhr.
Schüler der 7. Klassen: Tägliche Abgabe der Handys zum Lichtschluss.

 

Beim Einzug in das Internat wirst du von einem Mitarbeiter des Internates beim Einwohnermeldeamt angemeldet (Nebenwohnsitz). Bei deinem Auszug aus dem Internat musst du dich selbständig beim Einwohnermeldeamt abmelden.

Das Halten von Tieren im Internat ist untersagt.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Schul- bzw. Internatsgelände ist nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht bei den Ab- und Anreisetagen zum Be- und Entladen.

Die dir übergebenen Schrank- und Zimmerschlüssel musst du bei Verlust oder Beschädigung durch Bezahlung der Nachfertigungskosten ersetzen.

Als minderjähriger Bewohner musst du jedes Verlassen des Schul- bzw. Internatsgeländes dem diensthabenden Erzieher anzeigen.

Schwimmen oder Baden darfst du nur in öffentlichen Badeanstalten und nur dann, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung deiner/deines Sorgeberechtigten vorliegt.

Für die sichere Aufbewahrung von Geld- und Wertgegenständen bist du selbst verantwortlich. Die Schul- bzw. Internatsleitung übernimmt keine Haftung!

Zimmer- und Schrankkontrollen können durch die zuständigen Pädagogen jederzeit durchgeführt werden.

Haftpflicht-, Unfallversicherung und eine Gesundheitsuntersuchung sind Aufnahmevoraussetzungen für das Internat. Über das Internat besteht keinerlei Versicherungsschutz!

Verstöße gegen die Hausordnung können durch erzieherische Maßnahmengeahndet werden. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann die sofortige Verweisung aus dem Internat erfolgen!

Dr. Ulrich Becker, OStD
(Schulleiter)

Josef Schüller
(Internatsleiter)

Die Hausordnung der Internate als PDF Download >> hier <<.